Unsere Angebote sind freibleibend und gelten 2 Monate. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
Nach Anzeige der Lieferbereitschaft ist bestellte Ware innerhalb einer angemessenen Frist vom Kunden abzunehmen. Bei Verzögerungen über 4 Wochen hinaus sind wir berechtigt eine Frist zu setzen.
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Beim Einsatz von uns gelieferter Ware zu Produktionszwecken, oder bei jeder anderen Art von Verwertung, gilt diese als endgültig abgenommen und ist restlos zu bezahlen.
Bei unsachgemäßer Behandlung, Beschädigung, oder Veränderung der von uns gelieferten Vorrichtungen oder Maschinen, erlischt jede vereinbarte Gewährleistung oder Garantie. In diesen Fällen erfolgt der weitere Betrieb hinsichtlich Betriebs- und Arbeitssicherheit ausschließlich in Verantwortung des Kunden.
Bei Bestellung größerer Umfänge sind wir jederzeit zu Teillieferungen und Teilrechnungen berechtigt.
Es besteht ein Aufrechnungsverbot.
Diese Lieferbedingungen gelten durch Auftragserteilung als anerkannt.